Nachlass gestalten
Testament & Erbvertrag
Die gesetzliche Erbfolge passt selten zu den persönlichen Vorstellungen vom eigenen Nachlass. Gerade bei Patchwork-Familien, Unternehmensvermögen oder unverheirateten Partnerschaften führt sie häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Ein sorgfältig gestaltetes Testament schafft Klarheit, regelt die Vermögensnachfolge nach Ihren Vorstellungen und kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Ich gestalte Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente (etwa das Berliner Testament mit seinen oft unterschätzten Bindungswirkungen) und Erbverträge. Dabei berücksichtige ich von Anfang an auch mögliche Pflichtteilsansprüche und steuerliche Folgen.
Auch ein bestehendes Testament sollte nicht einfach in der Schublade bleiben. Nach einigen Jahren, etwa fünf bis zehn, empfiehlt sich eine Überprüfung, ob die getroffenen Regelungen noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passen. Besonders wichtig ist eine Anpassung bei Heirat, Trennung oder Scheidung, der Geburt weiterer Kinder oder Enkel, Veränderungen im Vermögen, Unternehmensübertragungen oder einem Todesfall in der Familie. So bleibt Ihre Nachlassplanung auf der Höhe der Zeit und entspricht weiterhin Ihren persönlichen Vorstellungen.
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Pflichtteil
Pflichtteil durchsetzen oder abwehren
Enterbt zu werden bedeutet nicht zwangsläufig, leer auszugehen. Kindern, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern steht ein Pflichtteilsanspruch zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erbin oder den Erben zu richten.
Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Pflichtteilsanspruch konsequent durchzusetzen: angefangen bei der Auskunft über den Bestand und Wert des Nachlasses bis hin zur Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs. Dabei können auch bestimmte Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen sein.
Umgekehrt vertrete ich Erbinnen und Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind. Ich prüfe die geltend gemachten Ansprüche und zugrunde gelegten Nachlasswerte sorgfältig, hinterfrage Bewertungen und entwickle mit Ihnen tragfähige Lösungen, möglichst bevor unnötig Vermögenswerte veräußert oder zerschlagen werden müssen.
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Erbengemeinschaft
Erbauseinandersetzung ohne Zerwürfnis
Mehrere Erben, ein Nachlass und häufig ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, was damit geschehen soll. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Was rechtlich klar erscheint, wird in der Praxis deshalb schnell kompliziert: Konten bleiben ungeteilt, Immobilien können nicht veräußert werden und persönliche Konflikte erschweren eine sachliche Einigung.
Ich bringe Struktur in die Erbauseinandersetzung. Dazu gehören die Klärung des Nachlasses, die Ermittlung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte, die Entwicklung eines tragfähigen Teilungsplans und die Verhandlung mit den Miterben.
Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, prüfe ich mit Ihnen die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Alternativen, etwa die Übertragung oder den Verkauf eines Erbteils oder, wenn erforderlich, die Teilungsversteigerung. Ziel ist dabei nicht, den Konflikt unnötig zu verschärfen, sondern eine klare und tragfähige Lösung für die Auseinandersetzung des Nachlasses zu erreichen.
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Erbschaft
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Eine Erbschaft ist nicht immer ein Gewinn, denn mit dem Nachlass können auch Schulden und andere Verbindlichkeiten übergehen. Ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte, muss deshalb häufig schnell geklärt werden. Für die Ausschlagung gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und dem Grund der Berufung als Erbe.
In dieser kurzen Zeit gilt es, einen Überblick über den Nachlass zu gewinnen und mögliche Haftungsrisiken einzuschätzen. Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und prüfe mit Ihnen auch die Alternativen zur Ausschlagung.
Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen wie die Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht kommen. Sie können dazu beitragen, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken.
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Vorsorge
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für Sie regeln darf. Eine Patientenverfügung hält dagegen Ihren Willen für medizinische Entscheidungen fest.
Ich gestalte Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen und im Ernstfall klare Handlungsgrundlagen schaffen. Dabei berücksichtige ich auch Ihre familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse und stimme die Vorsorgeplanung auf Ihre erbrechtliche Gestaltung ab.
Denn eine gute Nachlassplanung beginnt nicht erst mit dem Erbfall, sondern mit der Frage, wer zu Lebzeiten für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.
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