Nachlass gestalten
Testament & Erbvertrag
Die gesetzliche Erbfolge passt selten perfekt — auf Patchwork-Konstellationen, Unternehmen im Nachlass oder unverheiratete Partner ist sie gar nicht ausgelegt. Ein sauber formuliertes Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen dorthin geht, wo Sie es haben wollen, und dass Ihre Familie nicht in vermeidbare Konflikte gerät.
Ich gestalte Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente — etwa das Berliner Testament mit seinen oft unterschätzten Bindungswirkungen — und Erbverträge. Dabei denke ich Pflichtteilsansprüche und steuerliche Folgen von Anfang an mit.
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Pflichtteil
Pflichtteil durchsetzen — oder abwehren
Enterbt zu werden heißt nicht, leer auszugehen: Kindern, Ehegatten und unter Umständen den Eltern steht der Pflichtteil zu — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Ich setze Ihren Anspruch durch, beginnend mit dem Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand einschließlich der Schenkungen der letzten Jahre.
Auf der anderen Seite vertrete ich Erben, die mit überzogenen Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind — durch kritische Prüfung der Bewertungen und Verhandlung tragfähiger Lösungen, bevor Vermögenswerte zerschlagen werden müssen.
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Erbengemeinschaft
Erbauseinandersetzung ohne Zerwürfnis
Mehrere Erben, ein Nachlass: Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam handeln — und genau daran scheitert es oft. Konten sind blockiert, die Immobilie steht leer, und jedes Gespräch endet im Streit über Jahrzehnte alte Familiengeschichten.
Ich bringe Struktur in die Auseinandersetzung: Nachlassverzeichnis, Bewertung, Teilungsplan, Verhandlung. Wo keine Einigung möglich ist, kenne ich die Instrumente — vom Verkauf des Erbteils bis zur Teilungsversteigerung — und setze sie gezielt ein, statt sie nur anzudrohen.
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Erbschaft
Erbschaft annehmen oder ausschlagen?
Nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk — Schulden erben Sie mit. Für die Ausschlagung bleiben nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. In dieser kurzen Frist muss geklärt werden, was im Nachlass steckt und welche Haftungsrisiken bestehen.
Ich verschaffe Ihnen schnell einen Überblick und zeige Ihnen die Alternativen zur Ausschlagung auf, etwa die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz, mit denen sich die Haftung auf den Nachlass begrenzen lässt.
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Vorsorge
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Zur klugen Nachlassplanung gehört die Vorsorge zu Lebzeiten: Wer handelt für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer — das muss nicht die Person sein, die Sie gewählt hätten.
Ich erstelle Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die im Ernstfall wirklich funktionieren, und stimme sie auf Ihre erbrechtliche Gestaltung ab.
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