Erbrecht — Testament, Pflichtteil und Nachlass in guten Händen

Wer rechtzeitig regelt, erspart seiner Familie Streit. Und wer erbt, sollte seine Rechte kennen. Ich berate Sie in Hamburg und Stade auf beiden Seiten des Erbfalls — gestaltend und durchsetzend.

Nachlass gestalten

Testament & Erbvertrag

Die gesetzliche Erbfolge passt selten perfekt — auf Patchwork-Konstellationen, Unternehmen im Nachlass oder unverheiratete Partner ist sie gar nicht ausgelegt. Ein sauber formuliertes Testament stellt sicher, dass Ihr Vermögen dorthin geht, wo Sie es haben wollen, und dass Ihre Familie nicht in vermeidbare Konflikte gerät.

Ich gestalte Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente — etwa das Berliner Testament mit seinen oft unterschätzten Bindungswirkungen — und Erbverträge. Dabei denke ich Pflichtteilsansprüche und steuerliche Folgen von Anfang an mit.

Testament gestalten lassen →

Pflichtteil

Pflichtteil durchsetzen — oder abwehren

Enterbt zu werden heißt nicht, leer auszugehen: Kindern, Ehegatten und unter Umständen den Eltern steht der Pflichtteil zu — die Hälfte des gesetzlichen Erbteils als Geldanspruch. Ich setze Ihren Anspruch durch, beginnend mit dem Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand einschließlich der Schenkungen der letzten Jahre.

Auf der anderen Seite vertrete ich Erben, die mit überzogenen Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind — durch kritische Prüfung der Bewertungen und Verhandlung tragfähiger Lösungen, bevor Vermögenswerte zerschlagen werden müssen.

Pflichtteilsanspruch prüfen lassen →

Erbengemeinschaft

Erbauseinandersetzung ohne Zerwürfnis

Mehrere Erben, ein Nachlass: Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam handeln — und genau daran scheitert es oft. Konten sind blockiert, die Immobilie steht leer, und jedes Gespräch endet im Streit über Jahrzehnte alte Familiengeschichten.

Ich bringe Struktur in die Auseinandersetzung: Nachlassverzeichnis, Bewertung, Teilungsplan, Verhandlung. Wo keine Einigung möglich ist, kenne ich die Instrumente — vom Verkauf des Erbteils bis zur Teilungsversteigerung — und setze sie gezielt ein, statt sie nur anzudrohen.

Hilfe bei der Erbauseinandersetzung →

Erbschaft

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Nicht jede Erbschaft ist ein Geschenk — Schulden erben Sie mit. Für die Ausschlagung bleiben nur sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall. In dieser kurzen Frist muss geklärt werden, was im Nachlass steckt und welche Haftungsrisiken bestehen.

Ich verschaffe Ihnen schnell einen Überblick und zeige Ihnen die Alternativen zur Ausschlagung auf, etwa die Nachlassverwaltung oder die Nachlassinsolvenz, mit denen sich die Haftung auf den Nachlass begrenzen lässt.

Kurzfristige Beratung anfragen →

Vorsorge

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Zur klugen Nachlassplanung gehört die Vorsorge zu Lebzeiten: Wer handelt für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Ohne Vorsorgevollmacht bestellt das Gericht einen Betreuer — das muss nicht die Person sein, die Sie gewählt hätten.

Ich erstelle Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die im Ernstfall wirklich funktionieren, und stimme sie auf Ihre erbrechtliche Gestaltung ab.

Vorsorge regeln →

Häufige Fragen

Erbrecht kompakt beantwortet

Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Es erben zunächst die Kinder neben dem Ehegatten, dessen Anteil vom Güterstand abhängt. Sind keine Kinder vorhanden, kommen Eltern und Geschwister zum Zug. Die gesetzliche Erbfolge entspricht oft nicht dem, was sich Erblasser wünschen — besonders bei Patchwork-Familien und unverheirateten Paaren.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht Kindern, dem Ehegatten und — falls keine Kinder vorhanden sind — den Eltern zu, wenn sie enterbt wurden. Es handelt sich um einen Geldanspruch gegen die Erben. Zur Berechnung besteht ein Auskunftsanspruch über den Nachlassbestand, auch über Schenkungen der letzten zehn Jahre.

Was kostet ein Testament beim Anwalt?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Gestaltung und dem Vermögen. Ein anwaltlich gestaltetes Testament kostet meist einige hundert Euro — verglichen mit den Kosten eines Erbstreits oder einer steuerlich ungünstigen Nachlassregelung ist das gut angelegtes Geld. Vor Beginn der Beratung besprechen wir die Vergütung transparent.

Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Ja — die Ausschlagung muss aber innerhalb von sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden, in notariell beglaubigter Form oder zur Niederschrift des Gerichts. Die Frist ist kurz und die Entscheidung will gut überlegt sein, vor allem bei unübersichtlichen oder überschuldeten Nachlässen.

Was tun bei Streit in der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass verfügen — das führt oft zu Blockaden. Lösungswege sind die einvernehmliche Auseinandersetzung, der Verkauf einzelner Erbteile oder als letztes Mittel die Teilungsversteigerung von Immobilien. Je früher anwaltlich strukturiert verhandelt wird, desto eher lässt sich eine wirtschaftlich vernünftige Lösung erreichen.

Regeln Sie es jetzt — nicht irgendwann

Ob Gestaltung oder Streitfall: Schildern Sie mir Ihre Situation, ich sage Ihnen, was zu tun ist.

Beratung anfragen