Erbrecht: Testament, Pflichtteil und Nachlass in guten Händen

Wer rechtzeitig regelt, erspart seiner Familie Streit. Und wer erbt, sollte seine Rechte kennen. Ich berate Sie in Hamburg und Stade auf beiden Seiten des Erbfalls, gestaltend und durchsetzend.

Nachlass gestalten

Testament & Erbvertrag

Die gesetzliche Erbfolge passt selten zu den persönlichen Vorstellungen vom eigenen Nachlass. Gerade bei Patchwork-Familien, Unternehmensvermögen oder unverheirateten Partnerschaften führt sie häufig nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Ein sorgfältig gestaltetes Testament schafft Klarheit, regelt die Vermögensnachfolge nach Ihren Vorstellungen und kann helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.

Ich gestalte Einzeltestamente, gemeinschaftliche Testamente (etwa das Berliner Testament mit seinen oft unterschätzten Bindungswirkungen) und Erbverträge. Dabei berücksichtige ich von Anfang an auch mögliche Pflichtteilsansprüche und steuerliche Folgen.

Auch ein bestehendes Testament sollte nicht einfach in der Schublade bleiben. Nach einigen Jahren, etwa fünf bis zehn, empfiehlt sich eine Überprüfung, ob die getroffenen Regelungen noch zu den aktuellen Lebensverhältnissen passen. Besonders wichtig ist eine Anpassung bei Heirat, Trennung oder Scheidung, der Geburt weiterer Kinder oder Enkel, Veränderungen im Vermögen, Unternehmensübertragungen oder einem Todesfall in der Familie. So bleibt Ihre Nachlassplanung auf der Höhe der Zeit und entspricht weiterhin Ihren persönlichen Vorstellungen.

Testament gestalten lassen →

Pflichtteil

Pflichtteil durchsetzen oder abwehren

Enterbt zu werden bedeutet nicht zwangsläufig, leer auszugehen. Kindern, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern steht ein Pflichtteilsanspruch zu. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist als Geldanspruch gegen die Erbin oder den Erben zu richten.

Ich unterstütze Sie dabei, Ihren Pflichtteilsanspruch konsequent durchzusetzen: angefangen bei der Auskunft über den Bestand und Wert des Nachlasses bis hin zur Geltendmachung des konkreten Zahlungsanspruchs. Dabei können auch bestimmte Schenkungen des Erblassers zu berücksichtigen sein.

Umgekehrt vertrete ich Erbinnen und Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert sind. Ich prüfe die geltend gemachten Ansprüche und zugrunde gelegten Nachlasswerte sorgfältig, hinterfrage Bewertungen und entwickle mit Ihnen tragfähige Lösungen, möglichst bevor unnötig Vermögenswerte veräußert oder zerschlagen werden müssen.

Pflichtteilsanspruch prüfen lassen →

Erbengemeinschaft

Erbauseinandersetzung ohne Zerwürfnis

Mehrere Erben, ein Nachlass und häufig ganz unterschiedliche Vorstellungen davon, was damit geschehen soll. Eine Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Was rechtlich klar erscheint, wird in der Praxis deshalb schnell kompliziert: Konten bleiben ungeteilt, Immobilien können nicht veräußert werden und persönliche Konflikte erschweren eine sachliche Einigung.

Ich bringe Struktur in die Erbauseinandersetzung. Dazu gehören die Klärung des Nachlasses, die Ermittlung und Bewertung der einzelnen Vermögenswerte, die Entwicklung eines tragfähigen Teilungsplans und die Verhandlung mit den Miterben.

Wenn eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist, prüfe ich mit Ihnen die rechtlich und wirtschaftlich sinnvollen Alternativen, etwa die Übertragung oder den Verkauf eines Erbteils oder, wenn erforderlich, die Teilungsversteigerung. Ziel ist dabei nicht, den Konflikt unnötig zu verschärfen, sondern eine klare und tragfähige Lösung für die Auseinandersetzung des Nachlasses zu erreichen.

Hilfe bei der Erbauseinandersetzung →

Erbschaft

Erbschaft annehmen oder ausschlagen?

Eine Erbschaft ist nicht immer ein Gewinn, denn mit dem Nachlass können auch Schulden und andere Verbindlichkeiten übergehen. Ob eine Erbschaft angenommen oder ausgeschlagen werden sollte, muss deshalb häufig schnell geklärt werden. Für die Ausschlagung gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall und dem Grund der Berufung als Erbe.

In dieser kurzen Zeit gilt es, einen Überblick über den Nachlass zu gewinnen und mögliche Haftungsrisiken einzuschätzen. Ich unterstütze Sie dabei, die richtige Entscheidung zu treffen und prüfe mit Ihnen auch die Alternativen zur Ausschlagung.

Ist der Nachlass überschuldet oder unklar, können unter bestimmten Voraussetzungen Maßnahmen wie die Nachlassverwaltung oder ein Nachlassinsolvenzverfahren in Betracht kommen. Sie können dazu beitragen, die Haftung für Nachlassverbindlichkeiten auf den Nachlass zu beschränken.

Kurzfristige Beratung anfragen →

Vorsorge

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Wer soll für Sie entscheiden, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind? Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig festlegen, wer Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten für Sie regeln darf. Eine Patientenverfügung hält dagegen Ihren Willen für medizinische Entscheidungen fest.

Ich gestalte Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen, die zu Ihrer persönlichen Situation passen und im Ernstfall klare Handlungsgrundlagen schaffen. Dabei berücksichtige ich auch Ihre familiären und vermögensrechtlichen Verhältnisse und stimme die Vorsorgeplanung auf Ihre erbrechtliche Gestaltung ab.

Denn eine gute Nachlassplanung beginnt nicht erst mit dem Erbfall, sondern mit der Frage, wer zu Lebzeiten für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können.

Vorsorge regeln →

Häufige Fragen

Erbrecht kompakt beantwortet

Wer erbt ohne Testament?

Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Zunächst erben die Kinder neben dem Ehegatten, dessen Erbteil insbesondere vom Güterstand abhängt. Sind keine Kinder vorhanden, erben grundsätzlich die Eltern; ist ein Elternteil bereits verstorben, treten dessen Nachkommen, also insbesondere Geschwister des Erblassers, an seine Stelle.

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und andere Abkömmlinge sowie der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, können auch die Eltern pflichtteilsberechtigt sein.

Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Um ihn berechnen zu können, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und dessen Wert. Dabei können auch bestimmte Schenkungen des Erblassers aus den letzten zehn Jahren im Rahmen eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs relevant sein.

Was kostet ein Testament beim Anwalt?

Die Kosten einer Testamentsgestaltung richten sich insbesondere nach dem Umfang der Beratung und dem Wert des zu regelnden Vermögens. Je nach Umfang der Gestaltung können hierfür einige hundert Euro anfallen. Eine vorausschauende rechtliche Gestaltung kann sich jedoch lohnen, insbesondere wenn dadurch spätere Streitigkeiten oder unnötige steuerliche Belastungen vermieden werden können.

Vor Beginn der Beratung besprechen wir die anfallende Vergütung transparent, sodass Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Ja. Wenn Sie eine Erbschaft nicht annehmen möchten, etwa weil der Nachlass überschuldet oder seine finanzielle Situation unklar ist, können Sie die Erbschaft ausschlagen. Dafür gilt grundsätzlich eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis vom Anfall der Erbschaft und dem Grund der Berufung.

Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden: entweder zur Niederschrift des Gerichts oder in öffentlich beglaubigter Form, etwa über einen Notar.

Die Frist ist kurz und eine Ausschlagung will gut überlegt sein. Gerade bei unübersichtlichen oder möglicherweise überschuldeten Nachlässen sollte deshalb frühzeitig geprüft werden, welche Handlung für Sie sinnvoll ist.

Was tun bei Streit in der Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft muss den Nachlass grundsätzlich gemeinsam verwalten und auseinandersetzen. Unterschiedliche Vorstellungen über Immobilien, Konten oder die Verteilung des Vermögens führen deshalb schnell zu Blockaden und persönlichen Konflikten.

Ich unterstütze Sie dabei, die Interessen der Beteiligten zu ordnen und eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Im besten Fall gelingt eine einvernehmliche Auseinandersetzung des Nachlasses. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, kommen je nach Situation auch der Verkauf oder die Übertragung eines Erbteils oder, bei Immobilien als letztes Mittel, die Teilungsversteigerung in Betracht.

Je früher die rechtlichen und wirtschaftlichen Möglichkeiten geklärt werden, desto eher lässt sich eine vernünftige Lösung erreichen, ohne dass ein familiärer Konflikt unnötig weiter eskaliert.

Regeln Sie es jetzt, nicht irgendwann

Ob Gestaltung oder Streitfall: Schildern Sie mir Ihre Situation, ich sage Ihnen, was zu tun ist.

Beratung anfragen