Familienrecht — Ihre Anwältin für Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht

Wenn eine Familie sich neu ordnet, brauchen Sie jemanden, der Ihre Interessen kennt und konsequent vertritt. Ich berate Sie in Hamburg und Stade — von der ersten Trennungsfrage bis zur rechtskräftigen Scheidung.

Scheidung & Trennung

Geordnet auseinandergehen

Eine Trennung wirft viele Fragen auf einmal auf: Wer bleibt in der Wohnung? Wovon lebe ich im Trennungsjahr? Was passiert mit Konten, Hausrat und Versicherungen? Ich verschaffe Ihnen früh Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten — damit Sie keine Entscheidungen treffen, die Sie später teuer zu stehen kommen.

Den Scheidungsantrag bereite ich sorgfältig vor und führe das Verfahren vor dem Familiengericht für Sie. Wo eine einvernehmliche Lösung möglich ist, arbeite ich darauf hin — sie spart Zeit, Kosten und Nerven. Wo gestritten werden muss, streite ich für Sie.

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Unterhalt

Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt

Unterhalt ist das Rechtsgebiet, in dem sich Fehler unmittelbar im Portemonnaie bemerkbar machen — Monat für Monat. Ob Sie Unterhalt fordern oder auf Unterhalt in Anspruch genommen werden: Die korrekte Ermittlung des bereinigten Nettoeinkommens entscheidet über das Ergebnis.

Ich berechne Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, prüfe Trennungs- und nachehelichen Unterhalt und setze Ihre Ansprüche durch — außergerichtlich, wo möglich, gerichtlich, wo nötig. Auch bestehende Unterhaltstitel prüfe ich auf Abänderungsmöglichkeiten, wenn sich Einkommen oder Lebensumstände geändert haben.

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Sorgerecht & Umgang

Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Kaum ein Thema ist emotional so aufgeladen wie die Frage, wo die Kinder leben und wie viel Zeit sie mit jedem Elternteil verbringen. Gute anwaltliche Vertretung heißt hier: deeskalieren, wo es geht — und Ihre Elternrechte entschlossen wahren, wo es sein muss.

Ich begleite Sie bei Fragen der elterlichen Sorge, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Umgangsregelung, in Verhandlungen mit dem Jugendamt ebenso wie vor dem Familiengericht. Ziel ist eine Regelung, die dem Kind gerecht wird und mit der beide Eltern leben können.

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Ehevertrag

Ehevertrag & Scheidungsfolgenvereinbarung

Ein guter Ehevertrag ist keine Misstrauenserklärung, sondern Vorsorge — besonders bei Selbstständigkeit, Unternehmensbeteiligungen oder sehr unterschiedlichen Vermögensverhältnissen. Ich gestalte Eheverträge, die einer gerichtlichen Inhaltskontrolle standhalten, und prüfe bestehende Verträge auf ihre Wirksamkeit.

Steht die Trennung bereits fest, regelt eine Scheidungsfolgenvereinbarung Unterhalt, Vermögen, Versorgungsausgleich und Hausrat vorab — das macht die Scheidung schneller, planbarer und meist deutlich günstiger.

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Vermögen

Zugewinnausgleich & Vermögensauseinandersetzung

Bei der Scheidung wird der in der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs ausgeglichen. Was einfach klingt, ist in der Praxis oft hart umkämpft: Anfangsvermögen, Schenkungen, Erbschaften, Immobilienwerte und Unternehmensbeteiligungen müssen richtig bewertet und eingeordnet werden.

Ich sichere Ihre Auskunftsansprüche, prüfe die Vermögensaufstellung der Gegenseite kritisch und sorge dafür, dass gemeinsame Immobilien und Konten sauber auseinandergesetzt werden.

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Häufige Fragen

Familienrecht kompakt beantwortet

Was kostet eine Scheidung?

Die Kosten richten sich nach dem Verfahrenswert, der sich im Wesentlichen aus dem Einkommen beider Ehegatten und dem Vermögen ergibt. Daraus berechnen sich Gerichts- und Anwaltskosten nach den gesetzlichen Gebührentabellen. Bei geringem Einkommen kommt Verfahrenskostenhilfe in Betracht. In der Erstberatung erhalten Sie eine konkrete Einschätzung für Ihre Situation.

Wie lange dauert eine Scheidung?

Eine einvernehmliche Scheidung dauert nach Ablauf des Trennungsjahres meist vier bis acht Monate ab Antragstellung. Streitige Verfahren — etwa über Unterhalt, Zugewinn oder den Versorgungsausgleich — können deutlich länger dauern. Je besser die Folgen vorab geregelt sind, desto schneller geht es.

Was ist das Trennungsjahr?

Vor der Scheidung müssen Ehegatten grundsätzlich ein Jahr getrennt leben. Getrennt leben bedeutet: keine gemeinsame Haushaltsführung mehr — das ist unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb derselben Wohnung möglich. Das Trennungsjahr ist Voraussetzung für den Scheidungsantrag; Ausnahmen gelten nur in Härtefällen.

Wie wird Kindesunterhalt berechnet?

Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Das Kindergeld wird teilweise angerechnet. Wichtig ist die korrekte Einkommensermittlung — hier entstehen die meisten Fehler und Streitigkeiten.

Wer bekommt das Sorgerecht nach der Trennung?

Die gemeinsame elterliche Sorge besteht nach Trennung und Scheidung grundsätzlich fort. Die Übertragung der alleinigen Sorge kommt nur in Betracht, wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht. Häufiger geht es in der Praxis um das Aufenthaltsbestimmungsrecht und eine tragfähige Umgangsregelung.

Brauche ich für die Scheidung einen Anwalt?

Ja — vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang: Mindestens derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, muss anwaltlich vertreten sein. Bei einer einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn ein Ehegatte eine Anwältin beauftragt und der andere dem Antrag zustimmt; eine eigene Beratung ist aber auch dann oft sinnvoll.

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen

Schildern Sie mir Ihr Anliegen — ich sage Ihnen ehrlich, wo Sie stehen und was sich zu tun lohnt.

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